5  Innovationsförderung

5.1 Allgemeine Innovationsförderung

Der Anteil der Unternehmen, die für ihre Innovationsprojekte öffentliche Fördermittel von nationalen oder internationalen Förderorganisationen erhalten haben, ist in Abbildung 5.1 dargestellt. Über die gesamte Beobachtungsperiode betrachtet hat die allgemeine Innovationsförderung stark zugenommen. Während am Tiefpunkt 2009–2011 nur 4.3% aller innovativen Unternehmen Innovationsförderung erhalten haben, sind es 2020–2022 11.6%. Abbildung 5.1 zeigt zudem, dass die starke Zunahme der Innovationsförderung über die Zeit vor allem durch die nationale Innovationsförderung getrieben ist. Die internationale Innovationsförderung bewegt sich auf einem deutlich tieferen Niveau, hat in der neusten Periode 2020–2022 jedoch an Bedeutung gewonnen.

Abbildung 5.2 weist die Innovationsförderung aufgeschlüsselt nach Förderstellen aus. Die starke Zunahme zeigt sich vor allem bei den regionalen/kantonalen Stellen, deren Anteil sich im Zeitverlauf mehr als verdoppelt hat. Der Anteil der innovativen Unternehmen, die Förderung von der Innosuisse erhalten haben, hat hingegen über den gesamten Zeitraum betrachtet nicht wirklich zugenommen und bewegt sich weiter auf einem Niveau von knapp 5%. Die internationalen Programme haben nach einem Abschwung in der Vorperiode in der neusten Periode im Vergleich stark an Bedeutung hinzugewonnen.

Abbildung 5.1: Innovationsförderung: Allgemein
Abbildung 5.2: Innovationsförderung: Stellen

Siehe Tabelle 72 und Tabelle 73 für die entsprechenden Daten.

Die Motive der Unternehmen, um Innovationsförderung zu erhalten, sind in Abbildung 5.3 dargestellt. Dabei zeigt sich über alle Sektoren und Grössenklassen hinweg ein relativ stabiles Muster. Das wichtigste Motiv sind Finanzielle Ressourcen gefolgt von Wissen/Know-how. Deutlich weniger wichtig sind Personelle Ressourcen und Marktchancen. Ein wichtiger Grund, wieso Unternehmen Innovationsförderung beantragen, ist also Wissen/Know-how. Eine effektive Innovationsförderung sollte also nicht nur die Finanzierung, sondern insbesonders den Zugang zu Wissen/Know-how gewährleisten, wie dies die Innosuisse in der Schweiz macht.

Abbildung 5.3: Innovationsförderung: Motive

Siehe Tabelle 78 für die Daten.

Die Schweiz gibt seit dem 1. Januar 2020 den Unternehmen die Möglichkeit steuerliche Abzüge für Ihre F&E-Ausgaben zu machen. Die Höhe dieser Abzüge können die Kantone festelegen. Abbildung 5.4 zeigt, dass insgesamt 12% aller innovativen Unternehmen in der Schweiz in der Periode 2021-2022 Gebrauch von solchen steuerlichen Abzügen für ihre F&E-Ausgaben machen konnten. Die Verteilung der Höhe der Ersparnisse an den F&E-Ausgaben in Prozent ist in Abbildung 5.5 dargestellt. Während die meisten Unternehmen weniger als 10% ihrer F&E-Ausgaben einsparen können, sind es für einige Unternehmen hohe Werte von über 25%.

Zusätzlich zu den steuerlichen Abzügen von F&E-Ausgaben können die Unternehmen seit dem 1. Januar 2020 auch Abzüge für Einnahmen aus Patenten machen, im Rahmen der sogenannten Patentbox. In der Periode 2021-2022 konnten lediglich 1.6% aller innovativen Unternehmen steuerliche Abzüge für Einnahmen aus Patenten verbuchen. Dies hängt mit dem allgemein tiefen Anteil der Unternehmen mit Patenten in der Schweiz von nur 2.7% zusammen. Die Verteilung der steuerlichen Ersparnisse am Umsatz ist in Abbildung 5.7 dargestellt. Die wenigen Unternehmen, welche von der Patentbox gebrauch machten, konnten zwischen 0.4% und 5% ihres Umsatzes einsparen.

Abbildung 5.4: Steuerliche Abzüge für F&E-Ausgaben
Abbildung 5.5: Steuerliche Abzüge für F&E-Ausgaben 2022 - Relative Häufigkeit
Abbildung 5.6: Steuerliche Abzüge für Gewinne aus Patenten
Abbildung 5.7: Steuerliche Abzüge für Gewinne aus Patenten 2021-2022 - Relative Häufigkeit

Siehe Tabelle 75 und Tabelle 77 für die entsprechenden Daten.

5.2 Horizon Europe

In Abbildung 5.8 sehen wir, dass lediglich 1.8% aller Unternehmen einen Antrag bei Horizon Europe eingereicht haben. Davon sind 8.3% Hauptantragsteller (Abbildung 5.9). Dieser geringe Anteil ist wahrscheinlich eine Folge der Teilassoziierung der Schweiz am Programm Horizon Europe. Dies bedeutet, dass Schweizer Unternehmen nur als Mitantragsteller an Horizon Europe teilnehmen können und von strategisch wichtigen Bereichen gänzlich ausgeschlossen sind. Insgesamt waren 1.3% der Unternehmen erfolgreich, die sich gemeinsam mit anderen Antragstellenden an Horizon Europe beteiligt haben (Abbildung 5.10). Die Abbildung 5.11 zeigt die Einschätzung aller innovativen Unternehmen zu den Konsequenzen des (Teil-)Ausschlusses der Schweiz aus Horizon Europe. Während die Mehrheit dem (Teil-)Ausschluss neutral gegenübersteht, beurteilen 13.6% den (Teil-)Ausschluss als negativ und 11.9% sogar als sehr negativ.

Abbildung 5.8: Projekteingabe bei Horizon Europe in der Periode 2021-2022
Abbildung 5.9: Projekteingabe bei Horizon Europe als Haupt- oder Mitantragssteller
Abbildung 5.10: Erfolgreiche Projekteingabe bei Horizon Europe
Abbildung 5.11: Konsequenzen für Innovationsaktivitäten aufgrund Ausschluss aus Horizon Europe

Siehe Tabelle 79 für die Daten.